Vom 1. November eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres ist das Befahren des Sees nicht zugelassen, weil in dieser Zeit die Belange des Naturschutzes überwiegen. Der Dümmer ist ein international bedeutsames Gebiet für Zug- und Rastvögel, die in dieser Zeit nicht gestört werden sollen.
Allerdings dürfen Fahrzeuge ab dem 15. März gerüstet und bis zum 5. November abgerüstet werden. Am dem 1. April darf der See wieder für Wassersportzwecke genutzt werden.